Wieso bieten Hersteller Ihre Fahrzeuge nicht direkt „getunt“ an?
Für den Hersteller, der seine eigenen Entwicklungen bis ins kleinste Detail kennt, wäre es kein Problem Motoren in der Belastungsgrenze nach oben hin auszulegen. Man arbeitet allerdings lieber mit Reserven. Denn: In der Serienfertigung lassen sich Fertigungstoleranzen nicht ausschließen. Es besteht also eine gewisse (unbedenkliche) Qualitätssteuerung nach oben und unten. Außerdem müssen die Fahrzeuge bei allen vorkommenden Fahr- und Einsatzbedingungen richtig funktionieren. Auch die weltweit nicht immer einheitlichen Kraftstoffqualitäten sind zu berücksichtigen. Außerdem möchte sich der Hersteller auch weiter offen lassen, selbst „Chiptuning“ zu betreiben. Dies eröffnet ihm die Möglichkeit der kostengünstigeren Modellpolitik. (Mercedes 200CDi und 220CDi, BMW 325i und 325i, Smart Benziner 45PS und 55PS) Die Tendenz geht also immer mehr zu einem Baugruppenmotor, den er mit Hilfe der Elektronik in verschiedene Leistungsstufen anbieten kann und somit Entwicklungskosten spart.
Müssen Änderungen an der Bremsanlage vorgenommen werden?
Ausschlaggebend für die Bremswirkung ist sowohl das Fahrzeuggewicht als auch die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges. Da durch unser Tuning das Gewicht des Fahrzeuges nicht verändert und die Höchstgeschwindigkeit nur geringfügig angepasst wird, ist eine Änderung deswegen nicht notwendig.
Gibt es einen Unterschied für Automatikfahrzeuge?
Es gibt keinen Unterschied. Automatikfahrzeuge haben zwar ein separates Steuergerät, wobei sich die Automatik an die Leistungssteigerung anpasst.
Siehe auch Turbolader zum Einstellen.
Muss das Chiptuning beim TÜV-eingetragen werden?
Alle baulichen Veränderungen müssen vom TÜV abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Ansonsten erlischt die ABE und damit auch der Versicherungsschutz.
Ist das Chiptuning von außen zu erkennen?
Niemand kann ohne ein Diagnosegerät auf die Motorkennfelder zugreifen. Somit ist von außen das Chiptuning nicht erkennbar. Selbst der Händler (welcher über ein Diagnosegerät verfügt, kann die Anpassung/Änderung der Kennfelder nicht erkennen.
Verändert sich mein Kraftstoffverbrauch?
Der Kraftstoffverbrauch nach DIN 70030 (Stadtzyklus, Konstantfahrt bei 90 und 120 km/h) entspricht den Serienwerten, erfahrungsgemäß sinkt der Verbrauch aber bei gleicher Fahrweise um 0,5l bis 1,0l.
Verändert sich meine Versicherung?
Die Versicherungsbeiträge ändern sich in der Regel nicht, da die Fahrzeuge nach der Typklasse eingestuft werden. Trotzdem sollten Sie Ihre Versicherung aber über die Leistungssteigerung informieren.
Bleiben die Wartungs-/Inspektionsintervalle gleich?
Die Wartungsintervalle verändern sich durch die Leistungssteigerung nicht (sollten wie im Serviceheft aufgeführt regelmäßig durchgeführt werden).
Kann die Leistungssteigerung wieder zurückgerüstet werden?
Eine Rückrüstung auf die Seriensoftware ist jederzeit möglich.
Hat das Fahrzeug nach dem Umbau eine kürzere Lebensdauer?
Unsere Leistungssteigerungen werden so abgestimmt, dass wir nicht an die Grenzwerte des Fahrzeuges und Motors gehen. Damit ist bei normaler Fahrweise mit keinem höheren Verschleiß zu rechnen.
Besteht das Fahrzeug auch weiterhin die AU?
Die Abgasuntersuchung wird natürlich auch weiterhin bestanden.
Nach einem Werkstatttermin fühlt es sich an, als ob das Chiptuning nicht mehr da ist. Was ist passiert?
In einigen Fällen wir bei Werkstattbesuchen ein neuer Softwarestand vom Hersteller auf das Steuergerät aufgespielt. Dadurch wird das Chiptuning gelöscht. Sollte dies der Fall sein, können wir Ihnen gerne das Chiptuning erneut (kostenlos) aufspielen.